- Regelwerk für den Flugbetrieb
- Gast-/Probefliegen
- Flugleiter
1. Regelwerk für den Flugbetrieb
- Es gilt die allgemeine Hallenordnung.
- Die Hallen sind nur mit sauberem Schuhwerk zu betreten.
- Die Halle ist so zu verlassen wie man sie vorgefunden hat.
- Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Alle Piloten haben sich an die Anweisungen vom Flugleiter zu halten, der Flugleiter hat immer Hausrecht.
- Es dürfen nur Piloten am Training teilnehmen, die sich vorher auf der Homepage zum Training angemeldet haben.
- Vor Trainings-Beginn sind alle Piloten in Gruppen aufzuteilen und Video-Frequenzen zu verteilen.
- Copter dürfen nicht eingeschaltet werden, während noch Flugbetrieb herrscht.
Info: Bei mehrfacher Missachtung kann der Flugleiter den betroffenen Piloten vom Flugbetrieb ausschließen. - Die Sendeleistungen sind auf die gesetzlich vorgeschriebenen Limits zu begrenzen.
Videoleistung (5.8GHz)–> 25mW
Sendeleistung (2.4GHz) –> 100mW
Sendeleistung (868MHz) –> 25mW - Alle Piloten haben sich bei Flugbetrieb in einem Sicherheitsbereich zu befinden.
Info: Ein Sicherheitsbereich ist ein speziell geschützter Bereich, in dem man von fliegen Copter weitestgehend geschützt ist (bspw. Fußballtor vor den Geräte-Garagen, in Umkleiden mit Fenster, …). - Wenn eine Person den Flugbereich betritt, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen.
- Jeder Pilot hat am Trainingstag mindestens beim Aufbau oder Abbau zu Helfen.
Info: Sollte jemand nur zum Fliegen kommen, muss eine Ausgleichsleistung erfolgen. Um eine faire Arbeitsverteilung sicherzustellen. - Sollte ein Copter oder Fernsteuerung nachweislich zu Problemen bei anderen Piloten führen, darf der Flugleiter den Betrieb des Copters oder Fernsteuerung verbieten.
- An allen Trainingstagen gilt eine Pilotengrenze von 15.
- In der kleinen Halle sind nur Copter bis 3,5“ erlaubt, zusätzlich gilt eine Gewichtsobergrenze von 250g.
- In der großen Halle sind Copter bis 5“ erlaubt, zusätzlich gilt eine Gewichtsobergrenze von 600g.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Halle pünktlich zum Trainingsende aufgeräumt verlassen wird.
Info: Eine Stunde vor Ende sollte der Abbau von eigenem Equipment und Track eingeleitet werden. - Schäden an der Halle oder Equipment sind sofort dem Flugleiter zu melden.
Info: Hier sollte der Verursacher sich sofort melden, sodass man Schäden durch die Haftpflichtversicherung abwickeln kann. - Jeder Pilot muss eine entsprechende Versicherung und einen Drohnenführerschein vorweisen um am Flugbetrieb teilnehmen zu dürfen.
Info: Dies kann einmalig passieren und dokumentiert werden.
2. Gast-/Probefliegen
Testphase bis offizieller Spartengründung:
- Jeder neue Pilot (Nicht-Mitglied) darf nur 1x zum Probefliegen kommen.
- Für das Probefliegen ist eine Gebühr von 10€ zu entrichten.
Info: Damit der Gast am Flugtag auch versichert ist. - Ab dem zweiten Mal muss man dem Verein TSV Korntal beitreten.
Info: Der Pilot darf beim zweiten Mal mit einem unterschriebenen Antragsformular am Flugbetrieb teilnehmen.
Ab Spartengründung:
- Jeder neue Pilot (Nicht-Mitglied) darf maximal 3mal zum Probefliegen vorbeikommen.
- Bei jedem Probefliegen ist eine Gebühr von 10€ zu entrichten.
Info: 5€ pro Vormittag/Nachmittag.
3. Flugleiter
- Der Flugleiter hat an Trainingstagen das Sagen und regelt den Flugbetrieb.
- Der Flugleiter bestimmt für sein Trainingstag einen Deputy (Vertreter).
- Es muss über den gesamten Trainingszeitraum ein Flugleiter Vorhandensein.
- Der Flugleiter teilt Piloten in Gruppen ein und verteilt Video-Frequenzen.
- Der Flugleiter ist für das Track-Design verantwortlich.
Info: Kann hier aber gemeinsam mit den anderen Piloten absprechen. - Der Flugleiter und sein Deputy haben eine Spotter-Aufgabe und haben bei Gefahr dies laut mitzuteilen und den Flugbetrieb zu unterbrechen.
Info: Falls Leute die Halle betreten. - Der Flugleiter darf Piloten bei Missachtung von Regeln ermahnen und auch vom Flugbetrieb ausschließen.

