Regelwerk

  1. Regelwerk für den Flugbetrieb
  2. Gast-/Probefliegen
  3. Flugleiter

1. Regelwerk für den Flugbetrieb

  1. Es gilt die allgemeine Hallenordnung.
    • Die Hallen sind nur mit sauberem Schuhwerk zu betreten.
    • Die Halle ist so zu verlassen wie man sie vorgefunden hat.
    • Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
  2. Alle Piloten haben sich an die Anweisungen vom Flugleiter zu halten, der Flugleiter hat immer Hausrecht.
  3. Es dürfen nur Piloten am Training teilnehmen, die sich vorher auf der Homepage zum Training angemeldet haben.
  4. Vor Trainings-Beginn sind alle Piloten in Gruppen aufzuteilen und Video-Frequenzen zu verteilen.
  5. Copter dürfen nicht eingeschaltet werden, während noch Flugbetrieb herrscht.
    Info: Bei mehrfacher Missachtung kann der Flugleiter den betroffenen Piloten vom Flugbetrieb ausschließen.
  6. Die Sendeleistungen sind auf die gesetzlich vorgeschriebenen Limits zu begrenzen.
    Videoleistung (5.8GHz)–> 25mW
    Sendeleistung (2.4GHz) –> 100mW
    Sendeleistung (868MHz) –> 25mW
  7. Alle Piloten haben sich bei Flugbetrieb in einem Sicherheitsbereich zu befinden.
    Info: Ein Sicherheitsbereich ist ein speziell geschützter Bereich, in dem man von fliegen Copter weitestgehend geschützt ist (bspw. Fußballtor vor den Geräte-Garagen, in Umkleiden mit Fenster, …).
  8. Wenn eine Person den Flugbereich betritt, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen.
  9. Jeder Pilot hat am Trainingstag mindestens beim Aufbau oder Abbau zu Helfen.
    Info: Sollte jemand nur zum Fliegen kommen, muss eine Ausgleichsleistung erfolgen. Um eine faire Arbeitsverteilung sicherzustellen.
  10. Sollte ein Copter oder Fernsteuerung nachweislich zu Problemen bei anderen Piloten führen, darf der Flugleiter den Betrieb des Copters oder Fernsteuerung verbieten.
  11. An allen Trainingstagen gilt eine Pilotengrenze von 15.
  12. In der kleinen Halle sind nur Copter bis 3,5“ erlaubt, zusätzlich gilt eine Gewichtsobergrenze von 250g.
  13. In der großen Halle sind Copter bis 5“ erlaubt, zusätzlich gilt eine Gewichtsobergrenze von 600g.
  14. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Halle pünktlich zum Trainingsende aufgeräumt verlassen wird.
    Info: Eine Stunde vor Ende sollte der Abbau von eigenem Equipment und Track eingeleitet werden.
  15. Schäden an der Halle oder Equipment sind sofort dem Flugleiter zu melden.
    Info: Hier sollte der Verursacher sich sofort melden, sodass man Schäden durch die Haftpflichtversicherung abwickeln kann.
  16. Jeder Pilot muss eine entsprechende Versicherung und einen Drohnenführerschein vorweisen um am Flugbetrieb teilnehmen zu dürfen.
    Info: Dies kann einmalig passieren und dokumentiert werden.

2. Gast-/Probefliegen

Testphase bis offizieller Spartengründung:

  1. Jeder neue Pilot (Nicht-Mitglied) darf nur 1x zum Probefliegen kommen.
  2. Für das Probefliegen ist eine Gebühr von 10€ zu entrichten.
    Info: Damit der Gast am Flugtag auch versichert ist.
  3. Ab dem zweiten Mal muss man dem Verein TSV Korntal beitreten.
    Info: Der Pilot darf beim zweiten Mal mit einem unterschriebenen Antragsformular am Flugbetrieb teilnehmen.

Ab Spartengründung:

  1. Jeder neue Pilot (Nicht-Mitglied) darf maximal 3mal zum Probefliegen vorbeikommen.
  2. Bei jedem Probefliegen ist eine Gebühr von 10€ zu entrichten.
    Info: 5€ pro Vormittag/Nachmittag.

3. Flugleiter

  1. Der Flugleiter hat an Trainingstagen das Sagen und regelt den Flugbetrieb.
  2. Der Flugleiter bestimmt für sein Trainingstag einen Deputy (Vertreter).
  3. Es muss über den gesamten Trainingszeitraum ein Flugleiter Vorhandensein.
  4. Der Flugleiter teilt Piloten in Gruppen ein und verteilt Video-Frequenzen.
  5. Der Flugleiter ist für das Track-Design verantwortlich.
    Info: Kann hier aber gemeinsam mit den anderen Piloten absprechen.
  6. Der Flugleiter und sein Deputy haben eine Spotter-Aufgabe und haben bei Gefahr dies laut mitzuteilen und den Flugbetrieb zu unterbrechen.
    Info: Falls Leute die Halle betreten.
  7. Der Flugleiter darf Piloten bei Missachtung von Regeln ermahnen und auch vom Flugbetrieb ausschließen.

Drohnen-Verordnung
Channel-map